„Jugendliche unter 18 dürfen nicht auf der Straße sein. Das ist keine Kleinigkeit. Das ist eine Verpflichtung der Gesellschaft.“ Dieses zuerst mal unterstützenswert klingende Zitat stammt von Kanzler Faymann und wurde auf der ersten Regierungsklausur getätigt. Wer aber glaubt, die Regierung würde auf einmal die Interessen der arbeitenden Jugend vertreten, vergisst den hinterhältigen Zynismus der von jedem Satz aus den Regierungssitzen hervorquillt.
Mit der Verpflichtung der Gesellschaft ist es nicht weit her, wenn wir erfahren, dass künftige minderjährige LehrabbrecherInnen und ihre Eltern ab September 2016 mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von 440 Euro abkassiert werden sollen!
Die beschlossene „Ausbildungspflicht“ für Jugendliche bis 18 bleibt ein schlechter Scherz der Herrschenden, wenn der eigentliche Hebel zu höherer Jugendbeschäftigung und besserem Ausbildungsgrad unbetätigt bleibt. Denn anders als bei finanziellen Belastungen wie Geldstrafen, die sie schnell zur Hand haben, bleiben Forderungen nach einer Einstellungspflicht für Betriebe für die großkoalitionären Sozialpartnerschaftsminister Hundstorfer und Mitterlehner nur „Diskussionen die man führen kann“…
Bei Diskussionen wird es auch ausschließlich bleiben, da man dem Kapital nicht wehtun will.
Wir fordern ernstgemeinte Anstrengungen um Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern, wie eine Verpflichtung von Betrieben, Lehrstellen zu schaffen und nach der Ausbildung ihre Lehrlinge auch zu übernehmen. Wer nicht ausbildet, muss zur Kasse gebeten werden! Bessere Anreize wie höhere Lehrlingsentschädigungen, bessere Allgemeinbildung und breitere Ausbildung an den Berufsschulen.
Denn klar ist: Gestraft gehören die Verursacher und nicht die Leidtragenden von Perspektivenlosigkeit!
Jugendliche schröpfen? – Nicht mit uns!
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