Berlinfahrt 2024 – Rechtliches

Für die KJÖ & KSV Berlinfahrt 2024 gelten folgende Storno- und Förderbedingungen sowie Datenschutzerklärung.

Stornobedingungen

Eine Stornierung bei bereits eingegangener Einzahlung und nach dem 25. Dezember 2024 kann unter Umständen nicht mehr vollständig rückerstattet werden. Es wird alles versucht, um die bereits eingezahlten TeilnehmerInnengebühren zurückzuerstatten, dies ist aber nur unter bestimmten Umständen möglich, z.B. bei Nachbuchungen von Restplätzen nach dem Anmeldeschluss.

Sonderbedingungen für alle Stornierungen

Sollte eine Stornierung nach dem 25. Dezember eingehen, steht es der KJÖ frei, diesen Platz an eine zu fördernde Person abzugeben, welche sonst nicht mitfahren könnte. Die Höhe des Betrags, den die zu fördernde Person für die Mitfahrt bezahlen kann, wird dann an den/die Stornierenden rückerstattet. Die Differenz zu den bereits bezahlten Kosten des/der Stornierenden entsprechen dann den Stornogebühren. Die KJÖ kann diesen Platz auch vergeben, obwohl noch eine Stornierung der Übernachtung und/oder An- und Abreise noch möglich wäre. Es wird versucht ein Einvernehmen zwischen allen Beteiligten zu schaffen. Wir möchten aber anmerken, dass dies nicht immer möglich ist. Weiteres zu diesen Sonderbedingungen siehe den Punkt „Förderbedingungen“.

Kosten für Übernachtung

Sollte die Stornierung bis zum 25. Dezember 2024 erfolgen, kann die Übernachtung beim Hostel/Hotel komplett storniert werden. Sollte die Stornierung danach erfolgen, ist dies nur möglich, wenn eine andere Person den Sitz- bzw. Liegeplatz in Anspruch nimmt (z.B. durch Nachbuchung). Erfolgt die Stornierung nach dem 25. Dezember behaltet sich die KJÖ vor, den Platz gemäß den „Sonderbedingungen für alle Stornierungen“ (siehe oben) bzw. „Förderbedingungen“ (siehe unten) eine eine/n zu fördernden Jungendliche/n weiterzugeben. In diesem Fall ist eine vollständige Stornierung nicht möglich, eine anteilsmäßige Rückerstattung gemäß den Förderbedingungen jedoch schon.

Kosten für An- und Abreise

Sollte die Stornierung eines normalen Tarifs bis zum 25. Dezember 2024 erfolgen, kann die Zugreise komplett storniert werden. Sollte die Stornierung danach erfolgen, ist dies nur möglich, wenn eine andere Person den Sitz- bzw. Liegeplatz in Anspruch nimmt (z.B. durch Nachbuchung). Die Kosten für die Zugreise betragen 150 € verlängertes und 125 € Standardwochenende. Erfolgt die Stornierung nach dem 25. Dezember behaltet sich die KJÖ vor, den Platz gemäß den „Sonderbedingungen für alle Stornierungen“ (siehe oben) bzw. „Förderbedingungen“ (siehe unten) eine eine/n zu fördernden Jungendliche/n weiterzugeben. In diesem Fall ist eine vollständige Stornierung nicht möglich, eine anteilsmäßige Rückerstattung gemäß den Förderbedingungen jedoch schon.

Die Stornierung von Frühbuchertarifen muss im Einzelfall überprüft werden. Je nach Situation und Fall ist eine Stornierung jedenfalls, nur durch nachrücken oder gar nicht möglich.

Konferenztickets

Stornierungsbedingungen werden Rechtzeitig vor Angebot bekanntgegeben.

U.U. anfallende Zusatzkosten zur Stornierung

Sollten aufgrund unvorhergesehener Umstände, Nichteinhaltung von Vereinbarungen, Problemen mit Partnern, etc. zusätzliche Stornokosten auftauchen, erlaubt sich die KJÖ diese 1:1 an den/die Stornierenden weiterzugeben. Alle anderen Stornobedingungen treten dann automatisch außer Kraft und können nur aufgrund Kulanz durch die KJÖ gewährt werden.

Förderbedingungen

Förderbedingungen KJÖ & KSV Berlinfahrt 2024

Alle Förderbeiträge werden in einen Fördertopf zusammengeführt aus dem die Förderungen für die Sozialtarife gezahlt werden.

Die Reihung der FördernehmerInnen geschieht nach folgenden Kriterien:

  1. Besondere sowie Härtefälle
  2. Ausschließlich an Personen bis 30 Jahren
  3. Personen welche die Zahlung unbedingt benötigen um mitfahren zu können vor Personen für welche es „nur“ eine finanzielle Belastung wäre
  4. Mitglieder von KJÖ & KSV sowie engerer SympathisantInnenkreis (gleichrangig) werden bevorzugt
  5. Jüngere vor Älteren Personen
  6. Niedrigere Beträge vor höheren Beträgen

Weitere Bedingungen

  • Alle Personen die sich mit Fördertarif bis zum 25. Dezember angemeldet haben, werden bis spätestens 25. Dezember über die Entscheidung der Vergabe sowie über ihren eigenen Reihungsplatz und, sollte der Fördertopf bereits erschöpft sein, über ihren etwaigen vorläufigen Nachreihungsplatz via Mail (falls nicht vorhanden telefonisch) informiert. Der vorläufige Nachreihungsplatz kann sich aufgrund neuer Anträge verändern.
  • Ist der Fördertopf vollständig erschöpft aber noch Personen auf der Liste, bekommen diese neben ihrem Reihungsplatz auch einen Nachreihungsplatz nach obigen Kriterien. Auf der Nachreihungsliste sind ausschließlich Personen welche noch keine Förderung erhalten haben.
  • Sollten sich nach dem 20. Dezember noch Personen mit Fördertarif anmelden werden diese auf die Nachreihungsliste aufgenommen. Personen die sich nach dem 25. Dezember mit Fördertarif anmelden werden nicht mehr in die Nachreihungsliste aufgenommen.
  • Sollten nach dem 25. Dezember noch Geld im Fördertopf einlangen werden die betreffenden Personen auf der Nachreihungsliste sofort telefonisch sowie per Mail informiert.
  • Alle Personen die über ihre Zusage zur Förderung informiert wurden haben 48 Stunden für die Zusage für die Förderung und 72 Stunden für die Einzahlung in das Konto der KJÖ. Ansonsten wird der Platz an die nächstgereihte Person weitergegeben.
  • Ab dem 25. Dezember können keine weiteren Nachgereihten mehr über Förderungen informiert werden. Alle noch laufenden Zusagen über Förderungen laufen normal weiter.
  • Es wird maximal der Betrag ausgezahlt, der im Formular als benötigter Betrag angegeben wurde.
  • Befinden sich zwei oder mehr Personen auf demselben Reihungsplatz und ist nicht mehr ausreichend Geld vorhanden um diesen Personen den vollen benötigten Betrag auszuzahlen, so wird das restliche Geld auf alle diese gleichgereihten Personen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • Bleibt Geld im Fördertopf übrig so wird dieses für die nächste Berlinfahrt mitübernommen.
  • Über die Förderungen von Mitgliedern der Bundesleitung gelten die erschwerten Bedingungen nach dem Statut sowie weitere erschwerte Bedingungen beschlossen durch die Bundesleitung von KJÖ & KSV.
  • Sollten berechtigte Zweifel aufkommen auf die tatsächliche Förderbedürftigkeit ist die KJÖ berechtigt telefonisch nachfragen zu tätigen sowie Nachweise über die Förderbedürftigkeit zu verlangen wie z.B. Mietvertrag und Einkommensnachweis. Die ist jedoch NUR UND AUSSCHLISSLICH bei berechtigen und bereits vorhandenen Zweifeln erlaubt! Werden die berechtigten Zweifel erhärtet oder wird kein Nachweis geleistet wird dieser Person zwar eine vorläufige Reihungsnummer zugeteilt, jedoch entscheidet die Bundesleitung von KJÖ & KSV so bald wie möglich ob diese Person überhaupt Förderungswürdig ist.

Sonderbedingungen

Sollte eine Stornierung nach dem 25. Dezember eingehen, steht es der KJÖ frei diesen Platz an eine Person abzugeben, welche sonst nicht mitfahren könnte. Die Höhe des Betrags den die zu fördernde Person für die Mitfahrt bezahlen kann wird dann von dieser Person bezahlt und an den/die Stornierenden rückerstattet. Die Differenz zu den bereits bezahlten Kosten des/der Stornierenden entsprechen dann den Stornogebühren.

Die Vergabe von stornierten Plätzen kann auch nach dem 25. Dezember erfolgen. Der Platz wird jeweils der Person an oberster Stelle der Nachreihungsliste angeboten. Ansonsten gelten die üblichen Bedingungen.

Entscheidung über die Vergabe

Eine prinzipielle Reihung nach den obigen objektiven Vergaberegeln wird durch ein Komitee aus dem/der Bundesvorsitzenden der KJÖ, dem/der BundeskassierIn der KJÖ und dem/der Bundesvorsitzenden des KSV durchgeführt. Im Zweifel entscheidet eine einfache Mehrheit. Die Komiteemitglieder können sich durch ihre StellvertreterInnen vertreten lassen.

Wird von einem Komiteemitglied eine Person als besonderer oder Härtefall eingestuft, so wird dieser Person eine vorläufige Reihungsnummer nach den normalen Kriterien zugeteilt als ob die Person kein besonderer oder Härtefall ist. Die Entscheidung ob nun die betreffende Person ein besonderer bzw. ein Härtefall ist und die Reihung unter diesen Fällen wird von der KJÖ & KSV Bundesleitung getroffen.

Bestehen berechtigte Zweifel an der Förderungswürdigkeit, kann das Komitee mit einfacher Mehrheit entscheiden, dass Nachweise für die Förderungswürdigkeit verlangt werden. Die Nachweise müssen binnen 72 Stunden nach Informierung der betreffenden Person eingereicht werden. Über einen erhärteten Zweifel an der Förderungswürdigkeit oder bei nicht eingereichten Nachweisen entscheidet die Bundesleitung von KJÖ & KSV über die Aberkennung der Förderungswürdigkeit. Bis zu dieser Entscheidung ist ein vorläufiger Reihungsplatz zuzuweisen. Wird die Förderungswürdigkeit durch die Bundesleitung nicht anerkannt, wird die Person aus der Liste gestrichen und die anderen Personen auf der Liste rücken nach.

Rechtsanspruch und Rechtsmittel

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Fördertopf. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Sofern nicht anders angegeben oder widersprechend gilt die Datenschutzerklärung der KJÖ.

Die Datenschutzerklärung der KJÖ findest du hier: https://kommunistischejugend.at/datenschutzerklaerung/

Datenspeicherung

Alle Daten, die Sie im Kontaktformular bzw. Anmeldeformular zur Berlinfahrt angeben, werden von der KJÖ gespeichert. Dies gilt auch für alle Daten, Informationen und Kommunikationsverläufe via Mail und Telefon. Die Daten bleiben für 3 Jahre gespeichert, sofern nicht der ausdrückliche Wunsch zu Löschung durch Sie geäußert wird.

Welche Daten werden gespeichert?

Alle von Ihnen via Anmeldeformular oder Mail bekanntgegebenen Daten sowie der komplette Kommunikationsverlauf und die Bankdaten im Falle einer erfolgreichen Überweisung an das Konto der KJÖ. Dies beinhaltet u.a.:

  • Name
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Jegliche Reisewünsche
  • Jegliche Angaben zu Sozial- und Fördertarifen
  • Etwaige übermittelte Beilagen, Informationen und Dokumente
  • Jegliche Kommunikation

Weitergabe personenbezogener Daten

Ihre Daten werden an die Kommunistische Jugend Österreichs (ZVR-Zahl: 372146194) sowie an den Kommunistischen StudentInnenverband (ZVR: 030847966) weitergeleitet und von diesen zur weiteren Organisation der Berlinreise verarbeitet. Eine etwaige Löschung erfolgt zeitnah in beiden Organisationen.

Verarbeitungszwecke

Deine Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet und gebraucht:

  • Buchung, Reservierung und Zahlung der Berlinfahrt 2024 von KJÖ & KSV
  • Information über Neuigkeiten und Ablauf der Berlinfahrt 2024 von KJÖ & KSV
  • Organisation der und organisatorische Maßnahmen für die Berlinfahrt 2024
  • Analyse der TeilnehmerInnenzahlen
  • Bearbeitung von Förder- und Sozialtarifen sowie Verwaltung des Fördertopfs
  • Kontrolle der eingegangenen Zahlungen sowie ggf. Auszahlung von Rückerstattungen
  • Aufnahme in den Berlinfahrt-Newsletter sowie Zusendung von Infomails für die nächsten Berlinfahrten
  • Zusendung von Informationen über Umfragen zur Berlinfahrt (z.B. für Feedbacks und Verbesserungen)
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