„Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten, sind zulässig.“ heißt es in Artikel 7 § 2 des Bundesverfassungsgesetzes.… Weiterlesen (K)ein Hauch von Gleichberechtigung – Frauen und Mädchen in Österreich

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