Unser Genosse Jahn B. ist angeklagt. Delikt: Antifaschismus.
Im Folgenden ein Statement des Bündnisses Linz gegen Rechts:
Während es in den letzten Wochen auch in Linz gelang, breit und vielfältig gegen rechte Umtriebe zu mobilisieren, geht nun die justizielle Repression gegen AntifaschistInnen weiter. Jahn B. wurde unmittelbar nach der Demonstration gegen das Burschenschafter-Event „Fest der Freiheit“ Anfang Juni 2014 in Wien festgenommen. Sein „Verbrechen“ war es, dass er die amtshandelnden PolizistInnen aufforderte, den blutig geschlagenen Antifaschisten Hüseyin ins Krankenhaus zu bringen. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wird Jahn nun folgendes vorgeworfen: angebliche schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Spendenkonto:
Kontoinhaberin: Bündnis Linz gegen Rechts
IBAN: AT93 5400 0002 0065 9688, BIC: OBLAAT2L
Verwendungszweck: „Spende für Prozesskosten“
Getroffen hat es Jahn – gemeint sind aber wir alle!
Die Anklage gegen Jahn reiht sich in die skandalträchtigen Vorverurteilungen von AntifaschistInnen des letzten Jahres ein, sodass für ihn – wie zuvor für Josef, Hüseyin und zig andere AntifaschistInnen – längst die Schuldvermutung gilt. Es spielt keine Rolle, was er als Einzelner getan oder eben nicht getan hat, vielmehr geht es darum, Protest gegen Rechts zu kriminalisieren und AntifaschistInnen mundtot zu machen.
Jahns erster Prozesstag ist bereits am 8. April 2015. Damit der Prozess von einer kritischen Öffentlichkeit begleitet wird, wollen wir als Bündnis „Linz gegen Rechts“ gemeinsam mit anderen antifaschistischen Organisationen dafür sorgen, dass öffentlich- und medienwirksam auf den Prozess hingewiesen wird.
Über eine kritische Prozessbeobachtung hinaus braucht Jahn aber unbedingt auch finanzielle Unterstützung. Über die anfallenden Prozess- und Anwaltskosten können wir momentan nur mutmaßen. Da Jahns Anwältin in Wien ist, er aber in Linz wohnt, fallen schon jetzt hohe Reisekosten an, für die er als Student alleine nicht aufkommen kann.
Als Bündnis „Linz gegen Rechts“ haben wir uns dazu entschlossen, Spenden für Jahn zu sammeln und daher rufen wir alle antifaschistischen Kräfte dazu auf, sich solidarisch mit Jahn zu zeigen und einen Beitrag im Kampf gegen Polizeiwillkür und ungerechtfertigte Angriffe gegen AntifaschistInnen beizusteuern. Bitte spendet und lasst Jahn mit den anfallenden Prozesskosten nicht alleine!
Wichtig: Die Spendensammlung basiert auf ehrenamtlicher Arbeit und deshalb wird auch der gesamte Betrage ohne Abzüge übergeben.
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Im Folgenden möchten wir Jahn zu den Geschehnissen rund um seine Festnahme selbst zu Wort kommen lassen:
“Es war der 4. Juni 2014 in der U-Bahn-Station Schottentor U2 auf der Treppe. Nach einer Demo gegen Burschis wollte ich nur Bier kaufen. Hüseyin, ein kurdischer Migrant, wurde von der Polizei festgenommen. Es waren 30 WEGA-Polizist_innen, die sind in die U-Bahn-Station gelaufen und ich bin ihnen nach. Die Polizist_innen haben ihn bei der Festnahme verletzt. Ich habe es nicht genau gesehen wie, aber sein Kopf hat geblutet und er war halb bewusstlos. Selbst da haben sie ihn im Schwitzkasten mitgeschliffen. Sie wollten ihn über einen Aufgang zum Auto bringen. Ich hab mich davor gestellt und lautstark versucht die Öffentlichkeit, für das was passiert ist, aufmerksam zu machen. Damit sich mehr Leute dafür interessieren, habe ich geschrien und gesagt, sie sollen ihn ins Krankenhaus bringen. Von hinten hat mir dann ein Polizist die Hoden gedrückt. Ich hab noch gefragt: “Was geht mit dir?” und dann wollte mich der Kommandant auch schon mitnehmen. Da haben mich sechs Wega-Polizist_innen festgenommen.
Ich wusste nicht warum und nicht wie mir geschieht. Ich hab versucht mich zu lösen, aber ohne Gewalt anzuwenden, sondern nur indem ich mich bewegt habe. Die waren ja alle gepanzert. Auf meine ständige Frage warum ich festgenommen werde, erhielt ich keine Antwort.
Festgenommen wurde ich, weil ich angeblich herumgeschlagen habe – was nicht stimmt und deswegen war die Festnahme auch grundlos.
Auszug aus Anklagebrief: “An den Exekutivbeamten XXX und XXX, der in Begriff stand, im Festnehmen dadurch, dass er sich aktiv von ihm wegstieß, der mehrmals sich versucht mit vollem Körpergewicht vom Griff des XXX loszureißen, mit seinem Armen wild herumschlug und sich treppabwärts fallen ließ, einen Beamten mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Anhaltung und Festnahme, zu hindern versucht; B./den Exekutivbeamten … während der Vollziehung seiner Aufgaben durch die zu A./ angeführte Straftat vorsätzlich verletzt, wobei einen Sehnenriss des linken Bizepsmuskels erlitt.”
Ich werde wegen schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und dem Paragrafen 28 (1) Stgb. angeklagt. Paragraf 28 (1) Stgb. bedeutet, wenn mehrere Freiheits- und Geldstrafe vorgesehen sind, wird eine einzige festgesetzt. Diese Strafe ist nach dem Gesetz zu bestimmen, das die höchste Strafe androht, jedoch darf keine geringere Strafe als die der in den zusammentreffenden Gesetzen vorgeschriebene Mindeststrafe verhängt werden.